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Vertrag für Workshopleiter/innen (Stand: 26.09.2007)

Wenn Sie einen Workshop auf www.workshops365.de durchführen möchten, erklären Sie sich mit den folgenden vertraglichen Bedingungen einverstanden.


Einleitendes

Diese Vertragsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen einem/einer Workshopleiter/in (Ihnen) und www.workshops365.de (uns).

Zusammengefasst lassen sich die Rechte und Pflichten so beschreiben:
  • Sie registrieren bei uns einen Online-Workshop.
  • Sie bewerben Ihren Workshop selbst in ausreichender Form. Ausreichend bedeutet, dass Sie rund 2/3 Ihrer Teilnehmer aus eigenen Werbeaktionen erhalten.
  • Wir bewerben Ihren Workshop auf www.workshops365.de und zusätzlich in unseren Newslettern (Auflage > 90.000) sowie über unser Partnerprogramm.
  • Sie halten den Online-Workshop in unserem virtuellen Klassenraum unter www.workshops365.de ab und betreuen die Teilnehmer während des Workshops.


Im Detail gelten zwischen uns folgende Regelungen:


Verpflichtungen

Mit Registrierung des Workshops verpflichten Sie sich verbindlich, den Workshop zum von Ihnen gewählten Datum über den von Ihnen gewählten Zeitraum www.workshops365.de durchzuführen.


Der gewählte Zeitraum:

Er beginnt ab dem Datum, welches Sie bei der Workshopregistrierung angegeben haben. Der gewählte Zeitraum endet nach Ablauf der Dauer des Workshops.

Die Betreiber von www.workshops365.de verpflichten sich im Gegenzug, Ihnen einen virtuellen Klassenraum zur Durchführung Ihres Workshops zur Verfügung zu stellen. Der Klassenraum bleibt nach dem offiziellen Ende eines Workshops für weitere 14 Tage für die Teilnehmer geöffnet. Außerdem verpflichten wir uns, Ihren Workshop auf www.workshops365.de, durch unseren Newsletter und unser Partnerprogramm zu bewerben.

Die konkrete Ausgestaltung der gegenseitigen Rechte und Pflichten bleiben den nachfolgenden Regelungen vorbehalten.


Annahmevorbehalt

Wir, die Betreiber von www.workshops365.de, behalten uns vor, die Durchführung eines von Ihnen vorgeschlagenen Workshops ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Falle entfällt die vorgenannte Verpflichtung. Anderenfalls wird der Workshop zur Anmeldung von Teilnehmern freigeschaltet.

Wir behalten uns ebenfalls vor, von Ihnen die Änderung oder Anpassung der Workshop-Angaben zu verlangen oder diese nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen selbst zu ändern oder anzupassen. Soweit es sich lediglich um Rechtschreibfehler handelt, sind wir berechtigt, eine Änderung auch ohne Rückfrage durchzuführen.


Rücktrittsmöglichkeiten

Sie haben als Workshopleiter/in die Möglichkeit, von der Veranstaltung Ihres Workshops zurückzutreten, solange es noch keine Anmeldungen für den Workshop gibt.

Bestehen bereits Buchungen, sind Sie verpflichtet, den Workshop durchzuführen.

Ausnahme ist natürlich, wenn Sie den Workshop aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen nicht durchführen können. Gibt es bereits Buchungen, ist – wenn möglich - eine Terminverschiebung anzustreben.

Wichtige Gründe sind natürlich nicht, wenn Sie plötzlich doch in den Urlaub fahren wollen oder einfach keine Lust mehr haben :-)


Teilnehmerzahlen

Sie bestimmen bei der Workshopregistrierung die maximale Teilnehmerzahl. Bitte beachten Sie, dass mehr als 30 Teilnehmer nur sehr schwierig zu betreuen sind. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5 Teilnehmer.

Ein Workshop kommt erst dann zustande, wenn die minimale Teilnehmerzahl an Workshopbuchungen erreicht ist. Kommen nicht genug Workshopbuchungen zusammen, entfällt Ihre Verpflichtung zur Durchführung des Workshops und der Workshop fällt aus.

Sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, kann sich niemand mehr für den Workshop anmelden.


Änderung der Workshopkonditionen

Sie haben die Möglichkeit, die von Ihnen bei der Registrierung festgelegten Konditionen (Workshopgebühr, Beschreibung, Laufzeit etc.) nach der Workshopfreischaltung durch uns ändern zu lassen, solange es noch keine Anmeldung gibt.

Sobald die erste Anmeldung da ist, sind die Workshopkonditionen verbindlich und können (bis auf Rechtschreibfehler, die von uns korrigiert werden) nicht mehr geändert werden.


Kompetenzen

Als Workshopleiter/in bei www.workshops365.de sichern Sie zu, die fachliche und didaktische Kompetenz zur Durchführung des Workshops zu haben. D.h. Sie versichern uns, dass Sie
  • sich im Fachgebiet Ihres Workshops sehr gut auskennen,
  • Ihr Wissen schriftlich verständlich und nachvollziehbar vermitteln können und
  • zur kontinuierlichen Betreuung Ihrer Teilnehmer/innen in der Lage sind.
Sollten Ihre Teilnehmer während eines Workshops ernstzunehmende Zweifel an Ihren fachlichen oder didaktischen Kompetenzen anmelden, behalten wir uns vor, den Workshop im Interesse der Teilnehmer vorzeitig zu beenden.

Von dieser Möglichkeit werden wir nur im Einzelfall und erst dann Gebrauch machen, wenn Sie zuvor Gelegenheit hatten, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.


Professionalität

Sie müssen den Teilnehmern gegenüber professionell und respektvoll auftreten. Das bedeutet z. B. dass Sie unter anderem
  • Ihren Teilnehmern gegenüber verbindlich sind (d.h. Zusagen termingerecht einhalten)
  • mit Konflikten im Workshop konstruktiv, sachlich und professionell umgehen können.


Aufgaben der Workshopleiter

Als Workshopleiter/in haben Sie die folgenden Aufgaben und Verpflichtungen:
  • Sie führen den Workshop im dafür vorgesehenen virtuellen Klassenraum durch.
  • Sie beantworten die Fragen der Teilnehmer im virtuellen Klassenraum innerhalb von maximal 24 Stunden (schneller ist besser) und geben dabei von sich aus Tipps, Impulse und Hinweise.
  • Sie motivieren Ihre Teilnehmer, sich in den Workshop einzubringen. Dies gilt insbesondere für stille Teilnehmer, die sich bisher noch nicht zu Wort gemeldet haben.
  • Sie geben den Teilnehmern individuelles Feedback zu ihren Nachrichten und Übungen im Klassenraum.
  • Sie müssen Lernunterlagen zum Thema des Workshops erstellen und zum Download hochladen. Pro Workshoptag sind mindestens 2 DIN-A4-Seiten mit jeweils 500 Wörtern notwendig.
Diese Lernunterlagen müssen
  • gut gegliedert,
  • verständlich und nachvollziehbar sein,
  • möglichst viele praktische Übungen enthalten, die die Teilnehmer im Online-Klassenraum bearbeiten können und für das Lernen über die Distanz tauglich sind.
Bei einem Verstoß gegen die vorgenannte Regelung behalten wir uns ausdrücklich vor, den Workshop vorzeitig zu beenden und den Teilnehmern ihr Geld zurückzuerstatten.


Workshopgebühren

Die Workshopgebühr ist die Geldsumme, die von einem Teilnehmer für den Workshop bezahlt werden muss. Die Workshopgebühr können Sie als Workshopleiter/in in Absprache mit uns selbst festlegen.


Honorar der Workshopleiter

Wenn wir die Rechnungsstellung für Sie übernehmen, erhalten Sie als Workshopleiter 60 % der Netto-Workshopgebühren (d.h. Workshopgebühren ohne die jeweils enthaltene gültige Umsatzsteuer). Die Auszahlung erfolgt als Gutschrift am 30. des Monats, der auf das Ende des Workshops folgt. Dazu teilen Sie uns unter kundenservice@workshops365.de bitte Ihre Bankverbindung (ggf. mit IBAN/BIC) mit.

Wenn Sie selbst die Rechnungsstellung übernehmen, verbleiben bis zu 80 % der Workshopgebühren bei Ihnen. Sie erhalten von uns nach dem 3. Tag des Workshops (wenn sich keine Teilnehmer mehr anmelden können) eine Rechnung über unseren Anteil (Einstellgebühr). Diese Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen per Überweisung zu begleichen.

Beispiel für eine Workshopvergütung:

Workshopgebühr: 200 Euro Netto
Anzahl Teilnehmer: 20
Netto-Workshopgebühren: 4.000 Euro
Davon 80 % = 3.200,00 Euro (bei Rechnungsstellung durch Sie)

Sie verdienen also 3.200 Euro (ggf. sogar zuzüglich 5% Ihrer Vermittlungsprovisionen aus dem Affiliateprogramm)


Rückerstattung von Workshopgebühren

Die Teilnehmer haben das Recht, Ihre Buchung bis zum Tag vor Beginn des Workshops zu widerrufen. Ihnen wird in diesem Fall kein Honoraranteil für diesen Teilnehmer berechnet. Sie werden von einer solchen Stornierung per Mail benachrichtigt. Sollten Sie die Rechnungen an Ihre Teilnehmer selbst erstellen, müssen Sie dem Teilnehmer ggf. bereits gezahlte Gebühren erstatten.

Sollte ein Workshop aus einem Grund vorzeitig beendet werden, den Sie zu vertreten haben (z. B. berechtigte Zweifel an Ihren Kompetenzen, nicht ausreichende Lernunterlagen), sind den Teilnehmern ebenfalls die Gebühren zu erstatten. Ihr an www.workshops365.de zu zahlender Honoraranteil (Einstellgebühr) mindert sich dadurch jedoch nicht.

Mit diesen Regelungen erklären Sie sich ausdrücklich einverstanden.


Werbung und Sonderaktionen

Die Betreiber von www.workshops365.de werden den von Ihnen angebotenen Workshop auf der Internetseite www.workshops365.de bewerben. Unter Berücksichtigung des allgemeinen Workshop-Angebotes suchen wir gezielt Werbe- und Kooperationspartner als Teilnehmer unseres Partnerprogramms (Affiliateprogramm).

Die Betreiber sind hierbei berechtigt, im Rahmen ihrer Marketingaktivitäten den Teilnehmern für die Workshopgebühren Sonderpreise zu gewähren, wie z. B. Frühbucherrabatte oder andere Sonderaktionen.

Diese Sonderaktionen dienen dazu, die Teilnehmerzahlen und damit die Einnahmen auch der Workshopleiter zu steigern.

Die von den Betreibern von workshops365 gewährten Rabatte dürfen 15% der vom Workshopleiter festgelegten Workshopgebühr nicht überschreiten. Eine höhere Rabattierung kann mit dem/der Workshopleiter/in zuvor abgestimmt werden.


Steuern

Die Einkünfte, die Sie aufgrund der Durchführung Ihres Workshops erhalten (vgl. oben Honorar der Workshopleiter) stellen steuerpflichtige Einkünfte dar. Sie verpflichten sich hiermit ausdrücklich, für die ordnungsgemäße Versteuerung Ihrer Einnahmen selbst Sorge zu tragen.


Urheberrechte

Sie stehen dafür ein, dass Sie das Urheberrecht oder das Nutzungsrecht an allen Materialien haben, die Sie im Workshop den Teilnehmern zur Verfügung stellen, dass diese frei von entgegenstehenden Rechten Dritter sind und die Nutzung nicht in Patente, Lizenzen, Marken- oder Urheberrechte Dritter eingreift.

Sie verpflichten sich, die Betreiber von www.workshops365.de auf erstes Anfordern von allen Forderungen und Ansprüchen freizustellen und gegen alle Ansprüche zu verteidigen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter gegen die Betreiber geltend gemacht werden. Sie verpflichten sich des weiteren, den Betreibern alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden zu erstatten, soweit den Betreibern aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Verhandlungen vorbehalten bleiben oder bleiben müssen. Die Betreiber haben in diesem Falle einen Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten.

Sie und die Betreiber von www.workshops365.de sind wechselseitig verpflichtet, sich unverzüglich schriftlich oder per E-Mail zu benachrichtigen, wenn gegen sie Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten im Zusammenhang mit dem Angebot und der Durchführung des Workshops geltend gemacht werden.

Mit Zustimmung zu diesen Vertragsbedingungen übertragen Sie als Urheber- und/oder Nutzungsrechtsinhaber den Betreibern von www.workshops365.de das zeitlich auf die Dauer des Workshops begrenzte Nutzungsrecht an den von Ihnen zur Verfügung gestellten Workshopunterlagen. Zu den Nutzungsrechten gehört insbesondere das Recht, die Unterlagen im "virtuellen Klassenzimmer" und/oder auf den sonstigen Seiten von www.workshops365.de für die Workshopteilnehmer Ihres Workshops zu veröffentlichen und zur Verfügung zu stellen.


Haftung der Betreiber von www.workshops365.de

Ein Anspruch auf Nutzung der www.workshops365.de Website und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Vorübergehende Beschränkungen oder Unterbrechungen des Zugangs können sich durch technische Störungen, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, Änderungen und Verbesserungen der technischen Anlagen, Überlastung der Telekommunikationsnetze oder aus anderen Gründen ergeben.

Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Betreiber für Personen- und Sachschäden einschließlich der Schäden auf Grund von Zugangsbeschränkungen oder -unterbrechungen ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit begrenzt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der Betreiber gilt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Betreiber nur für Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist dabei auf vorhersehbare Schäden beschränkt.

Sollten Dritte die Betreiber wegen möglicher Rechtsverstöße des Workshopleiters in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Workshopleiter, die Betreiber von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und den Betreibern die Kosten einschließlich etwaiger Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen, die diesen wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

Soweit der Zugang auf Grund einer von den Betreibern geplanten Maßnahme zur Wartung, Instandsetzung, Änderung oder Verbesserung von www.workshops365.de oder sonstigen auch im Interesse des Workshopleiters liegenden Gründen vorübergehend beschränkt oder unterbrochen wird, sind die Betreiber verpflichtet, dies mindestens drei Tage im Voraus durch Hinweis auf der Startseite von www.workshops365.de oder per E-Mail an alle zu diesem Zeitpunkt registrierten Workshopleiter anzukündigen.


Kündigungsrecht

Wenn Sie eine oder mehrere Ihrer in diesem Vertrag festgelegten vertraglichen Pflichten nicht erfüllen, haben wir das Recht,
  • kommende Workshops aus dem Programm zu nehmen,
  • laufende Workshops zu beenden und ggf.
  • Sie dauerhaft von der Teilnahme an www.workshops365.de auszuschließen.

Gerichtsstand, anwendbares Recht und sonstige abschließende Regelungen

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Parteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegen in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen, ist das Amtsgericht Heidenheim, unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht, wenn der Kunde kein Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne des § 38 ZPO ist.


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